Nach § 10a GewStG können Verluste vorangegangener Wirtschaftsjahre nur dann für Zwecke der Gewerbesteuer mit laufenden Gewinnen verrechnet werden, wenn der Unternehmer und das Unternehmen, welche den Verlust erwirtschaftet haben, identisch sind mit denen, die den Abzug begehren. Während die Unternehmeridentität leicht festzustellen ist, ist die Unternehmensidentität anhand einer Vielzahl von Indizien daraufhin zu überprüfen, ob unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung ein wirtschaftlicher, finanzieller oder organisatorischer Zusammenhang zwischen den Betrieben besteht. Entscheidend sollen Merkmale, wie z.B. die Art der Betätigung, der Kunden- und Lieferantenkreis, die Arbeitnehmerschaft, die Geschäftsleitung, die Betriebsstätten und der Umfang und die Zusammensetzung des Aktivvermögens sein.
Der BFH hatte dabei einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Franchise-Nehmer seine Verkaufsstelle aufgab, die Ladenausstattung verschrottete und an einem 600 km entfernten neuen Standort mit neuen Mitarbeiten eine neue Verkaufsstelle eröffnete. Zugleich schloss er für den neuen Standort einen neuen Franchise-Vertrag ab, der inhaltlich allerdings dem alten Vertrag entsprach. Der Franchise-Nehmer beantragte für den neuen Betrieb die Berücksichtigung der Verluste aus dem alten Standort. Dem ist der BFH, entgegen der Vorinstanz, nicht gefolgt (BFH v. 07.11.2006, VIII R 30/05). Eine Unternehmensidentität sei nicht gegeben, da sich typischerweise der Kundenkreis ändere, eine andere Ladenausstattung vorhanden sei und die Mitarbeiter den Umzug von 600 km nicht mitmachen würden. Der Neuabschluss des Franchise-Vertrages führe zudem zu einer vertraglichen Diskontinuität.
Die teilweise daraus gezogenen Schlussfolgerung, der BFH gehe bei einem Neuabschluss eines Franchise-Vertrages stets von einer fehlenden Unternehmensidentität aus, kann in dieser Pauschalität jedoch nicht getroffen werden. Es bleibt bei einer Einzelfallprüfung, bei der sich der BFH vorliegend nicht mit einer Aufrechterhaltung der Unternehmensidentität über 600 km anfreunden konnte.




